Vereinbarung

zwischen

Interpane Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH & Co., Sohnreystraße 21, 37697 Lauenförde

-nachstehend Interpane genannt-
und

Dem Benutzer des Programmes "HClient"

-nachstehend Nutzer genannt-

Präambel

Interpane stellt ausgewählten Kunden ein von Interpane entwickeltes Programm namens HClient kostenfrei zur Verfügung. Der Kunde kann technische Werte für einen gewählten Isolierglasaufbau eingeben, so daß Interpane in der Lage ist, licht- und strahlungstechnische Werte gemäß DIN 67507 sowie energetische Werte gemäß DIN EN 673 zu berechnen etc. Interpane weist ausdrücklich darauf hin, daß es sich um eine reine Kundendienstleistung handelt, die keine Beratung ersetzt und keine Beratung ist. Interpane überprüft Kundenangaben nicht. Die Nutzung des Programm HClient ist Kunden nur erlaubt mit ausdrücklicher Genehmigung Interpanes, die durch Abschluß dieser Vereinbarung erteilt wird.

§ 1 - Urheber/Eigentumsrechte

Interpane ist Inhaber der Urheberrechte und Eigentumsrechte an der Software wie auch an der beigefügten Dokumentation.

§ 2 - Nutzung

Interpane gestattet dem Kunden ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

HClient steht auf CD-Rom zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, es in seinem Betrieb zu kopieren und innerhalb des Betriebes an Mitarbeiter/-innen weiterzugeben mit der ausdrücklichen Auflage, daß eine weitere Verbreitung durch Mitarbeiter/-innen unterbleibt. Die Weitergabe an Dritte außerhalb des Betriebes des Kunden ist nicht erlaubt.

Nicht erlaubt ist das Anbieten dieses Programms nebst Dokumentation auf Internetseiten sowie Publikationen sämtlicher Art einschließlich CDs.

§ 3 - Änderung der Software/Dokumentation

Der Kunde darf keinerlei Änderungen, Übersetzungen/Vervielfältigungen, Löschungen etc. vornehmen.

Bei erlaubter Weitergabe an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen muß der Urheberrechtshinweis auf Interpane deutlich erkennbar sein.

Der Kunde darf die Software weder rückkompilieren noch rückassemblieren.

§ 4 - Installationsanleitung

Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation abgedruckte Installationsanleitung maßgeblich. Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation einschließlich der notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware und sonstige Software) zu sorgen.

§ 5 - Laufzeit der Vereinbarung

Diese Vereinbarung läuft auf unbeschränkte Zeit und kann beidseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Im Kündigungsfall sind sämtliche gelieferten Softwareversionen einschließlich Dokumentationen von Kunden unverzüglich herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

§ 6 - Verbesserung der Software/Dokumentation/Wartung

Ein Anspruch auf Verbesserung der Software/Dokumentation oder Wartung besteht nicht, ebenso kein Anspruch auf Lieferung einer verbesserten Version (sogenannte Updates).

§ 7 - Gewährleistung

Interpane hat die Software und Dokumentation nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt. Sollte die Software oder Dokumentation mangelbehaftet sein, wird Interpane die Software oder Dokumentation zurücknehmen, ohne daß ein Anspruch auf Neulieferung besteht. Interpane weist vorsorglich darauf hin, daß irgendeine Gewährleistung hinsichtlich Nutzung, Ergebnisse, Funktionsweise, Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Leistungsfähigkeit, Verlässlichkeit nicht übernommen wird. Da eine Beratung durch Nutzung der Software und Dokumentation nicht stattfinden, die Eingabe von Daten ohne Hilfestellung Interpanes durch den Kunden selbst erfolgt, entfällt auch jegliche Gewährleistung.

§ 8 - Haftung

Die Haftung Interpanes für Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, Verletzung von beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, insgesamt aus vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten ist im Hinblick auf die kostenlose Zurverfügungstellung ausgeschlossen. Vorsorglich weist Interpane darauf hin, daß im Falle einer rechtskräftig festgestellten gesetzlichen oder vertraglichen Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet wird, auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen Interpanes, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhalt für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Soweit dem Grunde nach eine Haftung eintritt, wird der Ersatzanspruch gegen Interpane auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, also auf Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung seitens Interpanes gerechnet werden muß.

Ausgenommen vom Haftungsausschluß sind gesetzliche Haftungsausschlüsse.

§ 9 - Datensicherung

Der Kunde ist für die Sicherung von Daten selbst verantwortlich. Er hat deshalb täglich seine persönlichen Dokumente, Briefe etc. auf externe Speichermedien (Diskette, CD-Rom etc.) zu sichern.

§ 10 - Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Interpane zuständige Gericht.

§ 11 - besondere Vereinbarungen

Die Parteien sind sich einig, daß die Datenschutzerklärung Bestandteil dieser Vereinbarung ist.